PFLEGEKINDERDIENST „VIENTO“

HÄUFIGE FRAGEN

an MitarbeiterInnen im Pflegekinderdienst

Wie wird man eigentlich Pflegeeltern?

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch alleinlebende oder unverheiratete Erwachsene sowie gleichgeschlechtliche Paare können Pflegeeltern werden. Der Altersabstand zwischen dem Pflegekind und den Pflegeeltern sollte “familien-entsprechend” sein.

Ihre finanziellen Verhältnisse  sollten unabhängig von den Leistungen, die Sie monatlich für das Pflegekind erhalten, gesichert sein. Etwaige Krankheiten sollten Ihren Alltag nicht wesentlich einschränken.

Sie müssen bereit sein, mit der Herkunftsfamilie des Pflegekindes zusammen zu arbeiten, um vorhandene, für das Kind förderliche Beziehungen aufrecht zu erhalten.

Als Pflegeperson übernehmen Sie eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Kooperationsbereitschaft mit anderen Institutionen und Ämtern ist eine wichtige und notwendige Eigenschaft als Pflegeeltern.

Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit, um sich gut entwickeln zu können. Je nach individueller Situation kann auch der überwiegend betreuende Elternteil nach der Eingewöhnungsphase des Pflegekindes  (teilweise) einer Berufstätigkeit nachkommen.

Pflegekinder brauchen je nach Alter zum Spielen und Lernen ausreichend Platz. Aus diesem Grund sollte für jedes Pflegekind ein eigenes Zimmer vohanden sein.

Bei einem Informationsabend, den wir regelmäßig anbieten und in der regionalen Presse sowie auf unserer Homepage angekündigt wird oder in einem persönlichen Telefonat, erhalten Sie erste Informationen über den Bewerbungs- und Vermittlungsweg.

Während des Überprüfungsprozesses findet ein Gespräch bei Ihnen zuhause statt. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen ein Gesundheitsattest, ein erweitertes polizeiliches Fühungszeugnis, Auskünfte zu Ihrer bisherigen Lebensgeschichte sowie Angaben zur momentanen Familien- und Lebenssituation.

Alle PflegebewerberInnen im Kreis Olpe müssen nach dem Überprüfungsprozess ein Vorbereitungsseminar durchlaufen. Innerhalb von 5 Abenden und einer Tagesveranstaltung an einem Samstag werden die TeilnehmerInnen auf ihre künftige Aufgabe als Pflegeeltern geschult. Sie erhalten erstes notwendiges Fachwissen, setzen sich mit Ihrer künftigen Rolle als Pflegemutter/-vater auseinander, beschäftigen sich mit ihren eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie mit ihrer Motivation, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen.

Am Ende Ihres Bewerbungsweges steht unsere Einschätzung Ihrer Eignung. Der Blick richtet sich dabei auf Ihre Potentiale, die durch laufende Fortqualifizierung und Angebote im Rahmen der Begleitung des Pflegeverhältnisses ausgebaut und weiterentwickelt werden können. Kommen wir gemeinsam zu der Entscheidung, dass Sie künftig als Pflegeperson/-eltern tätig werden können, folgen Absprachen und Kooperationsvereinbarungen hinsichtlich Ihrer neuen Aufgabe. Sollte Ihre oder/und unsere Entscheidung keinen gemeinsamen weiteren Weg sehen, findet noch ein abschließendes Gespräch mit allen Beteiligten statt.

Wie lange bleibt das Kind in der Pflegefamilie?

Oft ist bei einer Fremdunterbringung nicht sofort erkennbar, ob ein Kind nur vorübergehend oder dauerhaft untergebracht werden muss. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere sind die Veränderungschancen, bezogen auf die Gründe der Inpflegegabe, entscheidend. Es kommt letztlich darauf an, ob die häusliche Situation und das erzieherische Verhalten der Eltern sich in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum voraussichtlich positiv ändern werden oder nicht.

Diese Perspektivklärung ist von den MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes, des Jugendamtes sowie mit allen Beteiligten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens sorgfältig abzuwägen. Die notwendige Sicherheit für das Kind, wo sein zukünftiger Lebensmittelpunkt ist und wer die Erziehungsverantwortung übernimmt, ist im Sinne des Kindeswohls eine existenzielle Fragestellung für das Kind. 

Pflegeverhältnisse beginnen immer mit einer unklaren Perspektive (Vollzeitpflege mit unklarer Perspektive). Es ist abhängig von dem Entwicklungspotenzial der leiblichen Eltern, dem Wunsch des Kindes und der Gesamtsituation in der Pflegefamilie, ob ein Pflegeverhältnis für das Pflegekind zu einem neuen dauerhaften Lebensort wird (Vollzeitpflege mit klarer Perspektive). 

Bei der befristeten Vollzeitpflege (Kurzzeitpflege) lebt das Pflegekind ca. drei bis sechs Monate in der Pflegefamilie. Mögliche Gründe für eine Unterbringung in Kurzzeitpflegefamilie sind häufig der Ausfall eines Elternteils oder der Eltern, wie z.B. durch Krankenhausaufenthalte, Reha-Kuren, Therapien, oder auch akute familiäre Krisen- oder Belastungssituationen. Falls die familiären Rahmenbedingungen nicht so zu verändern sind, dass das Kind wieder in die eigene Familie zurückkehren kann, benötigen es eine Pflegefamilie, in der es dauerhaft bleiben kann.

Muss ein Kind wegen akuter Kindeswohlgefährdung durch z.B. eines plötzlichen Ausfalls der Eltern (Tod, Unfall, Inhaftierung, Suchterkrankungen etc.) aus dem Haushalt der Eltern  herausgenommen werden, kann es in einer Bereitschaftspflege-Familie aufgenommen werden. In einem befristeten Zeitraum von bis zu drei Monaten wird überprüft, ob eine Rückführung in die Familie möglich ist, oder eine andere Form der Hilfe erforderlich ist.

Welcher Kontakt besteht zu der leiblichen Familie des Pflegekindes?
“Man kann die Kinder aus der Familie nehmen, aber nicht die Familie aus den Kindern.”

Für das Pflegekind ist  die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte  wichtig.

In Bezug auf Umgangskontakte sieht das Gesetz vor, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern und anderen engen Bezugspersonen hat, zu denen eine Bindung besteht. Den leiblichen Eltern wird ebenfalls ein Recht aber auch eine Pflicht zum Umgang mit dem Kind zugesprochen.

Dies bedeutet aber nicht, dass Umgang um jeden Preis stattzufinden hat. Vielmehr läßt das Recht den Raum für individuelle Einzelentscheidungen, die dem Wohle des Kindes entsprechen sollen. Insbesondere bei sexuellem Mißbrauch oder Misshandlungen in der Vorgeschichte des Kindes, aber auch bei anderen traumatisierenden Vorerfahrungen, die dazu führen, dass eine neue Konfrontation mit den Eltern eine große Belastung für das Kind darstellt, darf und kann es unter Umständen erforderlich sein, Umgang auszuschließen.

Bei der Gestaltung der Besuchskontakte berät und/ oder begleitet Sie und das Pflegekind je nach Bedarf und Notwendigkeit ein/-e Mitarbeiter/-in des Pflegekinderdienstes. Für die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern ist die Fachkraft des Kreisjungendamtes zuständig.

Was ist das “Pflegegeld”?
Unabhängig von der finanziellen Situation der Pflegeeltern stellt das Jugendamt für den Kreis Olpe den Lebensunterhalt des Pflegekindes mit dem Pflegegeld  sicher.

Monatlich erhalten die Pflegepersonen:

a.) eine Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes

Mit diesem Geld sollen die regelmäßig anfallenden materiellen Aufwendungen beglichen werden wie bspw. Kosten für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Strom, Kleidung, Lernmittel, Spielzeug, Taschengeld, Busfahrkarte.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Alter des Kindes.

b.) eine Abgeltung der erbrachten Erziehungsleistung

Dieser Betrag soll ansatzweise den täglichen Pflege- und Erziehungsaufwand der Pflegepersonen honorieren.

Sollte eine erhöhte(-r) Pflegebedürftigkeit bzw. Erziehungsanspruch festgestellt worden sein, erhalten die Pflegeeltern ein gesteigertes Pflegegeld.

c.) Einmalige Beihilfen, Zuschüsse und weitere Pauschalen

Zusätzlich können einmalige Beihilfen und Zuschüsse für z.B. die Erstausstattung der Pflegestelle, Taufe, Kommunion, Einschulung beantragt werden sowie eine Übernahme der Kosten für  zu zahlende Kindergartenbeiträge.

Jedes Jahr erhalten die Pflegepersonen eine pauschale Ferienbeihilfe und am Ende des Jahres eine Weihnachtsbeihilfe.

Viento Infobroschüre

Wissenswerte Informationen für PflegebeweberInnen.

Infobroschüre

Ansprechpartner:Innen

Der Pflegekinderdienst Viento in und für den Kreis Olpe ist eine Kooperation der freien Träger

mit Hauptsitz in Olpe und der Nebenstelle in Attendorn.