Rechtliche Betreuung

Wenn das Leben allein zu schwer ist.

Die Aufgabenbereiche eines Betreuers können z.B. die
  • Vermögenssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung

sein, aber auch jeder andere denkbare Lebensbereich des Betroffenen.

Unsere Mitarbeiter führen selbst gesetzliche Betreuungen dort, wo kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht oder sonstige Gründe gegen die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers sprechen.

Beratung & Begleitung ehrenamtlicher Betreuer

Im Kreis Olpe gibt es z.Zt. über 2000 gesetzliche Betreuungen.

In der weit überwiegenden Zahl aller Fälle, nämlich etwa 1500, werden ehrenamtliche Betreuer, sehr häufig nahe Familienangehörige, bestellt.

Als anerkannte Betreuungsvereine begleiten und beraten wir ehrenamtliche Betreuer in ihrer verantwortungsvollen und nicht immer leichten Aufgabe.

Wir bieten an

  • Einzelberatung
  • Einführungsseminare in das Betreuungsrecht
  • Gesprächskreise
  • Fachvorträge
  • Öffentlichkeitsarbeit

Sie finden auch hier auf dieser Internetseite immer die aktuellen Termine unserer Veranstaltungen.

Vorsorge durch Vollmacht

Wer denkt schon gerne daran, dass sich durch Unfall oder Krankheit das ganze Leben von einer Minute auf die andere ändern kann?

Möglicherweise hat man ganz plötzlich keine Möglichkeit mehr, sich zu artikulieren und dem eigenen Willen Ausdruck zu verleihen.

Durch

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen und
  • Betreuungsverfügungen

haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Vorstellungen hinsichtlich Ihrer

  • medizinischen Behandlung,
  • der Verwaltung Ihrer Vermögenswerte und
  • Ihrer weiteren Lebensgestaltung

zum Ausdruck zu bringen.

Hierzu bieten wir – gern auch auf Anfrage für Gruppen und Vereine – Informationsveranstaltungen an. Wir beraten Sie aber auch gerne persönlich.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dieser Internetseite zu den aktuellen Veranstaltungen.

Es gibt Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder wegen einer Alterserkrankung ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig besorgen können.

Möglicherweise benötigen sie dann Unterstützung und Hilfe durch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers. Das Amtsgericht stellt fest, in welchen Lebensbereichen der Betreuer seinen Betreuten vertreten darf.

Ansprechpartner