Beratung und Begleitung für ehrenamtlich Betreuende

Beratung & Begleitung für ehrenamtlich Betreuende
Wir beraten, begleiten und stärken
Eine rechtliche Betreuung für einen Angehörigen oder einen anderen Menschen zu übernehmen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ehrenamtliche Betreuer unterstützen Menschen dabei, ihr Leben möglichst nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten, vertreten ihre Interessen und regeln notwendige rechtliche und organisatorische Angelegenheiten.
Dabei müssen Sie nicht allein bleiben.
Wir sind für Sie da
Als anerkannter Betreuungsverein beraten und begleiten wir ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte. Wir bieten persönliche Beratung, Einführung in die Betreuungsführung sowie regelmäßige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Diese Unterstützung gehört zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 15 BtOG.
Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter führen zudem selbst rechtliche Betreuungen. Wir kennen die damit verbundenen Fragen und Herausforderungen daher aus der täglichen Praxis.
Ob Umgang mit Behörden und Gerichten, Vermögensangelegenheiten, Sozialleistungen oder schwierige Entscheidungen: Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.
Bleiben Sie mit uns verbunden
Mit der kostenlosen Aufnahme in unsere Betreuerkartei informieren wir Sie über Veranstaltungen, Fortbildungen und wichtige Neuerungen im Betreuungsrecht.
Ihre Anbindung an unseren Betreuungsverein trägt zugleich dazu bei, unsere Angebote für ehrenamtliche Betreuer langfristig zu sichern. Die Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer wird durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert.
Aufnahme in Betreuerkartei
Einfach und unverbindlich anmelden
Die Anbindung an unseren Betreuungsverein ist für Sie dauerhaft kostenfrei und unverbindlich. Sie besteht grundsätzlich für die Dauer Ihrer ehrenamtlichen Betreuung oder bis Sie die Anbindung aktiv beenden.
Einzige Voraussetzung ist, dass mindestens einmal im Jahr ein gegenseitiger Kontakt zwischen Ihnen und unserem Betreuungsverein stattfindet. Dieser kurze Austausch dient dazu, den Kontakt aufrechtzuerhalten und zu klären, ob Fragen oder Unterstützungsbedarf bestehen.
Als angebundener ehrenamtlicher Betreuer erhalten Sie außerdem kostenfreien Zugang zur KOMBi-App. Dort finden Sie hilfreiche Informationen, praktische Arbeitshilfen und aktuelle Inhalte rund um die Führung einer rechtlichen Betreuung.
Weitere Verpflichtungen entstehen Ihnen durch die Anmeldung nicht.
Anmeldungsformular als PDF:
Einfach herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und uns per E-Mail oder per Post an die nebenstehende Adresse senden.
Anmeldung via Online-Formular:
Kombi-Ehrenamt-App – Zugang zur digitalen Bildungsplattform
Wissen für die Betreuung – jederzeit verfügbar
Mit der KomBi-Ehrenamt-App steht ehrenamtlichen Betreuern eine digitale Bildungsplattform mit hilfreichen Informationen, Arbeitshilfen und Lernangeboten rund um die rechtliche Betreuung zur Verfügung.
Als bei uns angebundener ehrenamtlicher Betreuer erhalten Sie kostenfreien Zugang zur KomBi-Ehrenamt-App. Den persönlichen Registrierungslink senden wir Ihnen nach Ihrer Anbindung per E-Mail zu.
Nach der Registrierung erreichen Sie die KomBi-Ehrenamt-App jederzeit über den Link oben rechts auf unserer Website.
Vorsorge durch Vollmacht
Informieren Sie sich rechtzeitig
Ein Unfall, eine Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass wichtige Angelegenheiten plötzlich nicht mehr selbst geregelt werden können.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig bestimmen, wer in einer solchen Situation für Sie handeln und Ihre Interessen vertreten darf. Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann dazu beitragen, dass später keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Sie möchten eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Die Betreuungsbehörde des Kreises Olpe informiert und berät Sie zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht und zu weiteren Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge. Die Beratung zu Vorsorgevollmachten gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsbehörde (§ 5 Abs. 1 BtOG).
Dort besteht außerdem die Möglichkeit, die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen zu lassen (§ 7 BtOG).
Sie sind bereits bevollmächtigt?
Wer eine Vorsorgevollmacht übernimmt, trägt häufig eine große Verantwortung. Sobald Sie als Bevollmächtigter tätig werden, beraten und unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.
Als anerkannte Betreuungsvereine stehen wir Ihnen bei Fragen zur praktischen Ausübung der Vollmacht zur Seite – beispielsweise im Umgang mit Behörden, Sozialleistungsträgern, Banken, Einrichtungen oder bei anderen Fragen, die sich aus Ihrer Tätigkeit als Bevollmächtigter ergeben.
Die Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten gehört zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 BtOG.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie auch im Rahmen unserer Informationsveranstaltungen.
Kostenlose Broschüren, Formulare und weiterführende Informationen stellt außerdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung.



