Wir hoffen es nicht – aber leider kann jeder von uns durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Situation kommen, plötzlich wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Wichtige Fragen sind dann unter anderem: Wer handelt und entscheidet für mich? Wird mein Wille berücksichtigt?

In vielen Fällen können zwar Angehörige oder Freunde beistehen, wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen erforderlich sind, können diese sie nicht ohne Weiteres uneingeschränkt rechtlich vertreten.

Eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung füllen diese Lücke. Ergänzend dazu trat das Ehegattennotvertretungsrecht ab dem 01.01.2023 in Kraft.

Die Mitarbeiterinnen des Katholischen Sozialdienstes des Kreises Olpe Silke Nitschke und Sabine Künzel bieten dazu einen Infoabend an. Anschließend werden offenen Fragen der anwesenden Paare aber natürlich auch von Einzelpersonen gerne beantwortet.
Der aufklärende Abend findet am Mittwoch, den 10. Mai um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Familienbildungsstätte des KEFB in der Bruchstraße 53, 57462 Olpe. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erforderlich bis zum 05.05.2023 bei der KEFB  unter 02761-942200 oder über olpe@kefb.de