Pflegekinderdienst “Viento”
Unsere Aufgaben sind:
1. Werbung von Pflegeeltern
Kinder, die fremduntergebracht werden müssen, bringen die unterschiedlichsten Erfahrungen mit. Um diesen Kindern individuell helfen zu können, benötigen wir einen möglichst großen Pool an Pflegebewerbern, die ebenso unterschiedliche Lebensweisen mitbringen.Um die Anzahl von Pflegebewerbern möglichst groß zu halten, planen und veranstalten wir Werbemaßnahmen und informieren Interessenten in Einzelgesprächen.

2. Eignungsprüfung von Pflegeeltern und Pflegebewerbern
Die Bewerber werden hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung durch Vorlage ärztlicher Atteste, eines erweiterten Führungszeugnisses und der generellen Eignung (anhand von Mindestanforderungen an Vollzeitbewerber) überprüft.
3. Durchführung von Vorbereitungsseminaren für Pflegebewerber
Wir planen die Vorbereitungsseminare und führen sie eigenständig durch, um die Pflegebewerber besser kennen zu lernen. Die Pflegebewerber sollen so zur späteren Aufnahme eines Pflegekindes qualifiziert werden.
4. Fortlaufende Schulungen für Pflegeeltern
Fortlaufende Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen werden in unterschiedlichen Formen und zu unterschiedlichen Themen regelmäßig mehrmals im Jahr angeboten.
5. Vermittlung und Betreuung des Pflegeverhältnisses
Aufgaben sind hier die Suche nach geeigneten Pflegeeltern, die Begleitung der Kontaktanbahnung, die Begleitung der Unterbringung des Kindes sowie die Betreuung und Beratung der Pflegefamilie rund um sämtliche Fragen, die sich im Pflegeverhältnis ergeben.
Umgangskontakte mit der Ursprungsfamilie werden von uns mitgestaltet und begleitet, sofern dies erforderlich ist.
Bei Rückführungen werden die Pflegefamilien und das Kind von uns auf diese Phase vorbereitet und begleitet.
interessierte Familien, Paare oder Einzelpersonen im Kreis Olpe, die bereit sind, Kinder oder junge Heranwachsende im Rahmen einer Familienpflege vorübergehend oder dauerhaft aufzunehmen. Damit kann erreicht werden, dass den Kindern bzw. Jugendlichen ihr gewohntes Umfeld weitgehend erhalten bleibt und ihnen weite Fahrten wie z.B. zur Schule oder zum Kindergarten erspart bleiben. Auch eine weitere Teilnahme an Freizeitaktivitäten oder der Kontakterhalt zu Freunden kann auf diese Weise gewährleistet bleiben.
Formen der Familienpflege
Vollzeitpflege
Oft ist bei einer Fremdunterbringung nicht sofort erkennbar, ob ein Kind nur vorübergehend oder dauerhaft untergebracht werden muss. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere sind die Veränderungschancen, bezogen auf die Gründe der Inpflegegabe, entscheidend. Es kommt letztlich darauf an, ob die häusliche Situation und das erzieherische Verhalten der Eltern sich in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum voraussichtlich positiv ändern werden oder nicht.
Diese Perspektivklärung ist von den MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes, des Jugendamtes sowie mit allen Beteiligten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens sorgfältig abzuwägen. Die notwendige Sicherheit für das Kind, wo sein zukünftiger Lebensmittelpunkt ist und wer die Erziehungsverantwortung übernimmt, ist im Sinne des Kindeswohls eine existenzielle Fragestellung für das Kind.
Die Pflegepersonen sollten in der Lage sein, Umgangskontakte des Kindes zu seinen leiblichen Eltern zu bejahen und zu fördern, sofern dies für die Entwicklung des Kindes positiv ist.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege eines oder mehrere Kinder ist immer zeitlich befristet. Sie sollte wenige Wochen nicht überschreiten.
Möglicher Grund für eine Unterbringung in Kurzzeitpflegefamilien ist häufig der Ausfall eines Elternteils oder der Eltern, wie z.B. durch Krankenhausaufenthalte, Reha-Kuren, Therapien, berufsbedingte Abwesenheits- oder Entlastungszeitenfür die Eltern.
Bereitschaftspflege
Für diesen Bereich suchen wir Familien, Paare oder Einzelpersonen die bereit sind, in Notsituationen sofort ein oder mehrere Kinder bei sich aufzunehmen, bis entschieden ist, ob eine Rückführung in die Familie möglich oder eine andere Form der Hilfe erforderlich ist.
Möglicher Grund für eine Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie ist die Herausnahme der Kinder aus dem Haushalt der Eltern wegen akuter Kindeswohlgefährdung durch z.B. eines plötzlichen Ausfalls der Eltern (Tod, Unfall, Inhaftierung etc.) zur Klärung der Situation. Die Bereitschaftspflege soll ab dem Zeitpunkt der Unterbringung höchstens drei Monate betragen.
Bereitschaftspflegeeltern müssen kurzfristig erreichbar und belegbar sein. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall muss der Pflegekinderdienst benachrichtigt werden.
Spezialpflegekinderdienst
In manchen Familien ergeben sich im Laufe des Lebens Probleme, die so gravierend sind, dass das Kind bzw. der Jugendliche nicht mehr in diesem Familienkontext leben kann.
Es werden Pflegeeltern/-familien gesucht, die Kindern ab dem 8. Lebensjahr oder Jugendlichen, die bereit eine schwere Lebensgeschichte mit sich tragen, neue Erfahrungen ermöglichen. Dabei ist es wichtig, ihnen ebenso Orientierung und Sicherheit wie auch Selbstvertrauen auf dem Weg in eine gelingende Selbständigkeit mitzugeben.
Es gibt Eltern, die aufgrund eigener psychischer Erkrankungen oder geistiger Beeinträchtigungen nicht immer und dauerhaft die volle Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Diese Eltern sind auf die Unterstützung von anderen Erwachsenen angewiesen, die ihnen in der Erziehung und Förderung ihrer Kinder beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Es werden Pflegeeltern/-familien gesucht, die Freude an der Lebensform “Großfamilie auf Zeit” haben und bereit sind, für geistig und/oder seelisch beeinträchtigte Elternteile und deren Kinder sowohl Wohnraum als auch Zeit und liebevolle Begleitung zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzungen der Pflegepersonen/-familien:
Die wichtigste Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes, eines Jugendlichen oder eines beinträchtigten Elternteils sowie dessen Kind ist die Liebe zu jungen Menschen und die Freude, mit diesen zusammen zu leben.
Weiterhin sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:
-stabile, tragfähige Beziehungen in der Familie
-psychische und körperliche Stabilität
-Wissen und Akzeptanz um die eigenen Grenzen
-Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
-Toleranz und Verständnis für andere Lebensumstände sowie Gelassenheit und Geduld mit ungewohnten Verhaltensweisen
-Bereitschaft zur Kooperation und Zusammenarbeit mit weiteren professionellen Diensten
-Bereitschaft zur Selbstreflexion, Teilnahme an Fortbildungen und Schulungen des Pflegekinderdienstes
-räumliche und zeitliche Kapazitäten
Wir bieten den Pflegeeltern/-familien:
-Beratung und Begleitung in pädagogischen, finanziellen und rechtlichen Fragestellungen für die Dauer des bestehenden Pflegeverhältnisses
-Ein Vorbereitungsseminar und Hilfe beim Entscheidungsprozess
-Informationen über das Pflegekind und dessen Familie
-Begleitung bei der Kontaktanbahnung und Eingewöhnung
-Begleitung bei der Zusammenarbeit zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie
-Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen
-Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Pflegeeltern
-Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit sozialen und therapeutischen Fachkräften, Diensten und Institutionen
Pflegeeltern bzw. Pflegefamilien erhalten ein monatliches Pflegegeld. Darin enthalten sind einerseits die Kosten zur Deckung des Lebensunterhaltes für das Kinde sowie andererseits die Kosten der Erziehung.
Je nach Alter des Pflegekindes und der Pflegeform kann die Höhe des Pflegegeldes variieren.




