Christliche Patientenvorsorge
SkF Info-Dienst. Die neue Christliche Patientenvorsorge ist in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Handreichung und das Formular verstehen sich als kirchliches Angebot und treten an die Stelle der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung“ von 2003. Sie berücksichtigt die neue Gesetzeslage seit der Regelung der Patientenverfügung im BGB vom September 2009. Das Dokument wurde gemeinsam von der Deutschen Bischofkonferenz und vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) erarbeitet. Die neue Broschüre stellt die Bevollmächtigung und/oder Betreuungsverfügung als den wichtigsten Aspekt der Vorsorge heraus. Die Patientenverfügung ermöglicht darüber hinaus die Äußerung konkreter Behandlungswünsche.
In jedem Fall wird eine persönliche (medizinische und/oder juristische) Beratung empfohlen, auch wenn diese rechtlich nicht notwendig ist. In Fragen der Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Rechtlicher Betreuung informieren die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas (Caritasverbände, SkF, SKM, KJF).

Wer sich für die Christliche Patientenvorsorge interessiert, kann sie über die Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz beziehen: http://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge/


