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SkF: Anrechnung Elterngeld auf ALG II nicht vertretbar

SkF: Anrechnung Elterngeld auf ALG II nicht vertretbar

Pressemitteilung

des SkF Gesamtverein e.V., Nr. 11, 16.10.10

Ungleichbehandlung von Eltern nicht zulassen

SkF will Anerkennung der Erziehungsleistung
bei SGB II Empfängern erhalten

Dortmund. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hält die Anrechnung des Elterngeldes auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV) für nicht vertretbar, da sie zu einer Ungleichbehandlung einer Elterngruppe führt.

Der SkF fordert, die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von SGB II Leistungen aufrecht zu erhalten. Der Verband ist der Ansicht, dass die Sparmaßnahmen der Bundes­regierung bei den Sozialleistungen nicht auf dem Rücken der Eltern mit Hartz IV Bezug ausgetragen werden dürfen. Auch wenn beabsichtigt ist, die Einspa­rungen für das geplante Bildungspaket zu verwenden.

„Das Elterngeld für Hartz IV Empfänger würde faktisch zum Lückenfüller“, kritisiert Maria Elisabeth Thoma, Bundesvorsitzende des SkF. „Durch die Anrechnung des Elterngeldes auf die Regel­leistungen würden diese um 300 Euro reduziert. Damit stünden sie den Eltern nicht mehr für Ausgaben rund um ihr Kind zur Verfügung. Dies würde unserer Meinung nach eine eklatante Ungleichbehand­lung der Eltern mit Hartz IV Bezug gegenüber Eltern, die den Sockelbetrag auch ohne vorhergehende Berufstätigkeit erhalten, darstellen.“

Die Bundesregierung plant, durch die Anrechnung des Elterngeldes, die SGB II Leistungen um die Höhe des Mindestelterngeldes (Sockel­betrag) von 300 Euro zu kürzen. Bisher hat der Gesetzgeber unabhängig von einer Erwerbs­tätigkeit der Eltern mit dem Sockel­betrag die Erziehungsleistungen und die zusätzlichen Belastungen, die mit der Geburt eines Kindes verbunden sind, anerkannt. Eine Anrechnung auf die Sozial­leistungen ist bislang ausdrücklich ausgeschlossen.

Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruf­lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 149 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Ju­gendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe an­ge­­­­­wie­sen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreu­ungsvereine, 37 Frau­en­häuser, 36 Kinder­­ta­ges­­einrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, und 31 Dienste der Kin­der­tagespflege. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

Claudia Steinborn
Stabstelle Sozialmarketing und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund
Tel. 0231 557026-25, Fax 0231 557026-42
Mobil: 0175 1877331, mailto: steinborn@skf-zentrale.de
http://www.skf-zentrale.de

Über Daniel Schulte

Diplom-Sozialarbeiter, tätig in den Bereichen Sozial- und Erwerbslosenberatung, sowie den rechtlichen Betreuungen

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